Währungsreform
1948
Schritte der Währungs- und Wirtschaftsreform
Das Inkrafttreten des Währungs- und des Emissionsgesetzes am
20. Juni 1948 markiert den Beginn der Währungsreform.
Für laufende Zahlungen wie Löhne und Gehälter, Steuern, Mieten, Sozialversicherungsrenten und Pensionen wurde die Reichsmark im
Verhältnis 1:1 in D-Mark umgestellt.
Das Emissionsgesetz übertrug der Bank deutscher Länder (BdL), der
Vorläuferin der Deutschen Bundesbank, das ausschliessliche Recht,
Banknoten und Münzen auszugeben.
Nach dem Umstellungsgesetz vom 27. Juni 1948 wurden private
Bankguthaben im Verhältnis 10:1 in DMark umgetauscht.
Angerechnet wurden die zuerst ausgezahlten "Kopfbeträge" von 40 DM. Kontenbesitzer konnten nur über die Hälfte des umgewandelten Betrages frei verfügen.
Die andere Hälfte war zunächst auf einem Festkonto blockiert.
Das Festkontengesetz vom Oktober 1948 legte dann ein Umstellungsverhältnis von 100 : 6,5 fest:
Für 100 Reichsmark erhielt man 6,50 DM.
Schockierte Sparer fühlten sich enteignet.
Vor allem die deutschen Sachverständigen hatten auf diese knappe Geldausstattung der Bürger gedrängt.
Die Militärregierung verordnete schliesslich die ersatzlose Streichung der restlichen Guthaben und setzte damit einen für viele schmerzhaften Schlussstrich unter die Bemühungen, den gewaltigen Überschuss an umlaufendem Geld zu beseitigen.