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Der drohende neue Lastenausgleich
13. Juni 2021

Jetzt geht es darum, die Folgen der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich zu bewältigen – Eine Vorbereitung für die Bürger, was ihnen von den Corona-Politikern noch zusätzlich droht – Aber jetzt von Lastenausgleich zu sprechen, ist irreführend – Eine euphemistisch freche Verkleidung – Finanziert werden soll auch ganz etwas anderes – Wie der neue „Lastenausgleich“ schon 2020 herbeiorakelt wurde – FAZ für dritten Lastenausgleich, weil die Summen zu groß sind – Für die Bundesregierung eine schöne Vorlage – Was der Offene Brief einer Bürgerin Herrn Brinkhaus unter die Nase reibt – Ihr Appell: Macht da nicht mit, stoppt das Ganze, wehrt euch
 

Den Bürgern in Deutschland droht ein neuer „Lastenausgleich“. Er soll die finanziellen Folgen der staatlichen Corona-Maßnahmen für den deutschen Staat bewältigen helfen, die ebendieser Staat willkürlich und rechtswidrig angeordnet hat. Diese Freiheitseingriffe haben weite Teile der Wirtschaft lahmgelegt und geschädigt. Mit gewaltigen Hilfsgeldern versucht der Staat, die vom Ruin bedrohten Unternehmen zu entschädigen und am Leben zu halten. Dazukommen die Subventionen, die der Staat in seine verrückte Klimaschutz- und Energiewendepolitik steckt. Nun sieht er sich finanziell überfordert und schaut, wem er die Finanzierung aufs Auge drücken kann.
 

Das sind für ihn natürlich die Steuerzahler, also jene Bürger, die zu Steuerzahlungen noch fähig sind. Doch um die Steuerlast nicht noch höher erscheinen zu lassen, bedient er sich eines verbalen Tricks und nennt sein neues Belastungsvorhaben „Lastenausgleich“. Dieses so freundlich daherkommende Wort soll emotional appellieren an Bürgertugend, Verantwortungsbewusstsein und Solidaritätspflicht zugleich. Es gehe um gerechte Lastenverteilung. Wir kennen das: Jeder trage des anderen Last mit. Aber die Last dieses anderen ist die Last der Politiker und ihrer Helfershelfer. Es ist  i  h r e  Last, nicht unsere.
 

Jetzt geht es darum, die Folgen der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich zu bewältigten
 

Am 23. Juni lud ein Parlamentarier namens Ralph Brinkhaus zu einem „digitalen Fachgespräch“ ein als Video-Konferenz am 23. Juni von 14.30 bis 16 Uhr. Brinkhaus ist Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Seine Einladung in deren Namen beginnt mit diesen Worten: „Deutschland diskutiert Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie – der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg – und dabei steht auch die Forderung nach einem neuen Lastenausgleich im Raum.“
 

Eine Vorbereitung für die Bürger, was ihnen von den Corona-Politikern noch zusätzlich droht
 

Sie steht überhaupt nicht im Raum, sie wird dort sehr absichtsvoll hineingestellt. Die Bürger sollen darauf vorbereitet werden, was ihnen von diesen Politikern noch zusätzlich droht. Das Thema ist zunächst erst in Frageform gekleidet: „Brauchen wir einen neuen Lastenausgleich?“ Darüber soll diskutiert werden. Irreführend ist, dass diese Diskussion unter der Überschrift „Fachgespräch digital – Bilanz der Aussiedler- und Vertriebenenpolitik“ angeboten wird (hier), denn tatsächlich geht es nur um den „neuen Lastenausgleich“.
 

Jetzt von Lastenausgleich zu sprechen, ist irreführend
 

Irreführend ist aber auch das Wort Lastenausgleich. Es soll nämlich die gedankliche Verbindung zu jenem großen Lastenausgleich von 1952 herstellen, der wirklich geboten war. Damals ging es darum, den Menschen, die durch den zweiten Weltkrieg Hab und Gut verloren hatten, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen, ihnen die wirtschaftliche Eingliederung zu erleichtern. Er galt den Heimatvertriebenen, den Geflohenen und den Sachgeschädigten. Er sollte deren Kriegs- und Kriegsfolgelasten auf weitere Schultern verteilen, auf die Schultern derjenigen, die nichts oder nur einen Teil ihres Eigentums verloren hatten und die daher für die Zahlungen an die Geschädigten, für den Lastenausgleich aufkommen mussten. Dieser Lastenausgleich ist mit positiver Bedeutung verbunden, weil er allseits als notwendig akzeptiert war.
 

Eine euphemistisch freche Verkleidung
 

Der „neue“ Lastenausgleich ist von ganz anderer Natur, nämlich das Vorhaben, eine noch höhere geplante Steuerbelastung euphemistisch frech zu verkleiden, damit es auf Wohlwollen stoße. Brinkhaus verpackt es so: „Die Aufnahme der Aussiedler und Heimatvertriebenen nimmt innerhalb der Kriegsfolgenbewältigung der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderstellung ein. Die Integration von über 16 Millionen Deutschen stellt eine der größten Leistungen unserer Nachkriegsgeschichte dar. Dabei war das Lastenausgleichsgesetz von zentraler Bedeutung, das sich zu einem umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte. Das Bundesausgleichsamt existiert bis heute. Wir wollen in diesem wichtigen Bereich der Heimatpolitik eine Bilanz ziehen und angesichts des anstehenden Reformjahrzehnts in Bund und Ländern die notwendige Staatsmodernisierung und die Bedeutung historischer Vorbilder diskutieren.“
 

Finanziert werden soll auch ganz etwas anderes
 

Tatsächlich geht es also darum, „das anstehende Reformjahrzehnt“ und „die notwendige Staatsmodernisierung“ zu finanzieren – was immer wir davon noch zusätzlich zu befürchten haben. Die selbstverschuldeten und mutwillig in Kauf genommenen Folgekosten der Corona-Freiheitsbeschränkungen sollen die höhere Steuerlast nur durchsetzen helfen, als seien sie die Folge höherer Gewalt und deshalb unausweichlich gewesen – was sie aber nicht sind. Und als Höhepunkt der Schamlosigkeit stellt Brinkhaus das Vorhaben noch als „Heimatpolitik“ hin, um die Deutschen mit ihrer Heimatliebe weichzukneten. Zugleich weiß er zu vermitteln, dass es eine Behörde für den „neuen“ Lastenausgleich schon gibt: das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg vor der Höhe. Dort wird man sich auf die kommende Aufgabe und die dann nötige Personalaufstockung schon freuen und auch darauf, dass man nun erst recht nicht mehr aufgelöst werden wird.
 

Ein Prüftest, ob es zum Aufstand kommt oder der Michel weiterhin schläft
 

Einer meiner Korrespondenzpartner kommentierte: „Alle die ein Eigenheim haben, sollten dies aufmerksam lesen. Was sich hier (vorsichtig als Frage) ankündigt, habe ich schon vor längerer Zeit befürchtet. Man will prüfen, ob es einen Aufstand geben wird oder (wie gewünscht) der Deutsche Michel weiterhin schläft. Nirgendwo wurde gesagt, wie die horrenden Schulden getilgt werden könnten. Die Milliarden wurden und werden mit vollen Händen ‚rausgeschmissen‘. Beim Mittelstand lassen sie sich am leichtesten ‚abgreifen‘!“
 

Wie der neue „Lastenausgleich“ schon 2020 herbeiorakelt wurde
 

Die staats- und regierungsfromme FAZ hatte schon im November 2020 einen neuen Lastenausgleich herbeiorakelt: „Die Auffor­de­rung an die Länder, sich viel stär­ker an den Kosten der Pande­mie-Bekämp­fung zu betei­li­gen, ist der Auftakt für eine Aufga­be, die für die Deut­schen, die ihn noch miter­lebt haben, einen magi­schen Klang hat: Lasten­aus­gleich. So hieß das Sonder­op­fer für die Vertrie­be­nen nach dem Krieg. Schon die Bera­tun­gen über das Grund­ge­setz dreh­ten sich um die Frage: Wie vertei­len Bund und Länder die Lasten, die aus den gigan­ti­schen Aufga­ben erwuch­sen, die damals zu leis­ten waren? Das Tauzie­hen um Aufga­ben, Steu­er­ver­tei­lung und Mindest­aus­stat­tung beschäf­tigt die Repu­blik bis heute. Nur das Niveau, auf dem es sich abspielt, ist immer höher gewor­den. Nach dem Krieg und nach der Wieder­ver­ei­ni­gung ist es nun aber zum drit­ten Mal eine drama­ti­sche Ausnah­me­si­tua­ti­on, die nicht mit dem übli­chen Geben und Nehmen beant­wor­tet werden kann. (Jasper von Altenbockum in: FAZ vom 30. November 2020, Seite 1).
 

FAZ rät zu drittem Lastenausgleich, weil die Summen zu groß sind
 

Die Lasten, die jetzt zu stem­men seien, hätten aller­dings eine Größen­ord­nung, die jedes Maß sprenge, heißt es in dem FAZ-Leitartikel weiter: „Die Summen, die derzeit im Raume stehen, sind zudem zu groß, als dass die Bürger ohne Betei­li­gung am drit­ten Lasten­aus­gleich in der Geschich­te der Bundes­re­pu­blik, den Bund und Länder vorneh­men müssen, davon­kom­men könn­ten. Die Zeit des ersten Lasten­aus­gleichs war weit schlim­mer und verzwei­fel­ter als heute. Die Zeit des zwei­ten Lasten­aus­gleichs, des Soli­dar­pakts und des „Soli“, war schon weit komfor­ta­bler.“
 

Warum nicht einfach einen „Pandemie-Soli“?
 

Beides lasse sich nicht einfach wieder­ho­len, meint die FAZ. Einen einfa­chen Pande­mie-Soli nach dem Vorbild des Soli­da­ri­täts­zu­schlags einzu­füh­ren, würde zu einfach sein: „Wer gestern noch viel verdien­te, hat durch die Pande­mie viel­leicht alles verlo­ren oder lebt von Rück­la­gen. So einfach, wie es sich die Umver­tei­ler vorstel­len, wird es also nicht gehen. Es wird nicht leicht fest­zu­stel­len sein, wer die Opfer, wer die Leid­tra­gen­den der Pande­mie sind, wer die Profi­teu­re und wer die Privi­le­gier­ten.“
 

Für die Bundesregierung eine schöne, journalistisch handzahme Vorlage
 

Der Termi­nus Lasten­aus­gleich treffe es deshalb besser als der pauscha­le „Soli“. Ohne Unge­rech­tig­kei­ten werde es nicht abge­hen, so sei es schon beim ersten Lasten­aus­gleich gewesen: „Was die Vertrie­be­nen verlo­ren hatten, konn­ten die, die glimpf­lich davon­ge­kom­men waren, nicht wett­ma­chen. Dennoch führte der Ausgleich dazu, dass die Gesell­schaft zusam­men­wuchs. Und jetzt? Es wird viel darüber speku­liert, was die Zeit ‚nach Corona‘ brin­gen wird. Es spricht nichts dage­gen, dass es mit Hilfe eines Lasten­aus­gleichs eine so gute Zeit sein wird wie die nach dem ersten.“ Für die Bundesregierung war das eine schöne Vorlage. Journalistisch handzahmer geht es kaum.
 

Was der Offene Brief einer Bürgerin Herrn Brinkhaus unter die Nase reibt
 

Eine streitbare Bürgerin, Karin Zimmermann*) in Neunkirchen-Seelscheid, reibt Herrn Brinkhaus  das Vorhaben „neuer Lastenausgleich“ in einem Offenen Brief vom 12. Juni unter die Nase: „Er will das im Zusammenhang mit einer angeblichen Aussiedler- und Vertriebenenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bringen, einer Politik, die sich im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass die zumeist unter CDU-Beteiligung stehenden Bundesregierungen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind, die Wiedergutmachung der an den Vertriebenen begangenen Menschenrechtsverbrechen von den Vertreiberstaaten einzufordern. … Als ich vor Jahresfrist meiner Ärztin (einer Grünen) erklärte, dass die Menge an Geld, die der Staat derzeit zum Fenster hinauswirft, wohl nur durch einen Lastenausgleich wieder ‚beschafft‘ werden könne, hat die mich für verrückt erklärt. Sie hatte den Begriff ‚Lastenausgleich‘ noch nie gehört. Sie vertraute auf die Zusicherung des SPD-Kanzler­kandidaten Scholz, die BRD habe in der Vergangenheit so gut gewirtschaftet, dass sie die Kosten der Pandemie leicht stemmen könne. Nun ist es der Genosse Brinkhaus, der als erster die ‚Katze aus dem Sack‘ lässt. Wenn er die Frage stellt, ob wir ein neues Lastenausgleichsgesetz brauchen, kommt bei uns Alten, die das Gesetz und seine Auswirkungen miterlebt haben, der Verdacht auf, dass hier – wieder mal – die „Blinden von der Farbe reden“.
 

Der Unterschied zwischen der Not nach dem Krieg und der politischen Geldnot heute
 

Frau Zimmermann stellt den Unterschied zwischen der Not in Deutschland nach dem  Kriegsende 1948 und der Geldnot in der Bundesrepublik von heute klar. Damals habe Deutschland 15 Millionen vertriebene Deutsche aufnehmen und vor dem Verhungern bewahren müssen. Diese Vertreibungen habe die „junge Bundesrepublik“ nicht zu verantworten gehabt, wohl aber die „alte Bundesrepublik“ ihre Geldnot heute. Beim Lastenausgleich damals sei es darum gegangen, die Kriegsfolgen für die 15 Millionen deutschen Staatsbürger zu beseitigen, „die, von fremden Truppen von Haus und Hof davongejagt, vor dem ‚Nichts‘ standen“.
 

Nicht im Entferntesten ein Fall für einen Lastenausgleich wie nach dem Krieg
 

Natürlich sei das dafür notwendige Geld damals im Staatshaushalt nicht vorhanden und Steuererhöhung keine Lösung gewesen. Also habe man denjenigen Bürgern, die über Eigentum verfügten, dieses „weggenommen“, und zwar, so schreibt Frau Zimmermann, „in der Art und Weise – so kenne ich es – dass etwa dem Bauern, der über ein Bauernhaus und Äcker verfügte, die Hälfte des Einheitswertes seines Betriebes als Schuld ins Grundbuch eingetragen wurde. Diese Schuld hatte er dann im Laufe der nächsten 25 Jahre wieder zurückzuzahlen. Er musste – auf gut deutsch – sein Eigentum wieder zurückkaufen.“ Wenn aber der Staat heute „in seiner heutigen Verschwendungssucht“ über kein Geld mehr verfüge, sei das auch nicht im Entferntesten ein Fall, den Besitzenden Vermögen zu entziehen wie beim damaligen Lastenausgleich.
 

Der Versuch, erneut an das Geld derjenigen Leute zu kommen, die welches haben
 

Dass Brinkhaus die Bezeichnung Lastenausgleich verwendet, sieht Frau Zimmermann als Versuch, erneut an das Geld derjenigen Leute zu kommen, die welches haben – „sei es in Form von Bargeld, in Form von Aktien oder in Form eines Einfamilienhäuschens, das sie sich in Kenntnis der miserablen Renten, die sie zu erwarten haben, vom Mund abgespart haben. Ganz einfach ausgedrückt: Wer was hat, bekommt es weggenommen. So einfach sieht das nach meiner Vermutung aus“.
 

Der Appell: Macht da nicht mit, stoppt das Ganze, wehrt euch
 

Frau Zimmermanns schließt ihren Offenen Brief mit dem Appell: „Liebe Politiker, liebe Chefredakteure, liebe Journalisten, liebe Ärzte, Handwerker und ihr lieben Angestellten, Beamten, Soldaten, usw.,: Wenn Ihr jetzt nicht aufpasst, ist euer Erspartes (zu einem großen Teil) weg. Weg, um die Verschwendungssucht der Regierung fortsetzen zu können. Macht da nicht mit. Stoppt das Ganze. Wehrt Euch. Am 26. September dieses Jahres ist eine gute Gelegenheit dazu.“

Nachtrag vom 18. Juni 2021: Über das selbe Thema klärt auch  Thomas Trepnau in  seinem TV-Kanal auf:  https://terraherz.wpcomstaging.com/2021/06/16/ersparnisse-vor-dem-zugriff-luege-um-den-lastenausgleich-es-brennt/

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*) Karin Zimmermann, Jahrgang 1941, ist eine sachkundige couragierte Frau, die sich mit zahlreichen politischen Themen befasst und sich öffentlich dazu äußert. Beruflich ist sie nach eigenen Angaben viele Jahre im PR-Geschäft tätig gewesen, ihr Lehrberuf war Stenokontoristin. Sie wurde zusammen mit Mutter, kleiner Schwester und ihren Großeltern am 26. Juni 1945 vom elterlichen Bauernhof in Morrn (Kreis Landsberg an der Warthe, Ostbrandenburg) vertrieben. Sie war damals drei Jahre alt. Sie schreibt: „Meine Familie – eine normale Bauernfamilie – hatte mit den Untaten des nationalsozialistischen Regimes nichts zu tun. Im Gegenteil. Ich verfüge über die Erklärung einer ehemaligen Dorfbewohnerin von Morrn, wonach mein Großvater als Bürgermeister von den Nationalsozialisten abgesetzt wurde, weil er ihnen nicht ‚linientreu’ genug war.“


Quelle:
https://kpkrause.de/2021/06/13/der-drohende-neue-lastenausgleich/

Kurzer Kommentar von mir:

Seit Jahren habe ich meine Kunden genau auf dieses Szenario vorbereitet. Nicht als Wahrsager, sondern in der Kunstfertigkeit eines Künstlers des Malens.
Für diese "Kunstfertigkeit" gibt es einen Fachbegriff,
es nennt sich:
Malen nach Zahlen!

Was ich damit sagen möchte ist, wenn man die Zeit und die Muße hat, sich mit den Themen wie Geopolitik und Geldsystem auseinander zu setzen,
sieht man genau, worauf es hinausläuft.

Gerade deswegen ist mir das Thema
"Gold in den eigenen Händen zu halten"
so unglaublich wichtig.


Denn Gold ist mobil, nicht immobil!


Oliver F. Reinecke

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