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Sondervermögen
So funktioniert echte Sicherheit !

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Was ist Sondervermögen?

Ein Sondervermögen ist eine nicht rechtsfähige Vermögensmasse, dem eine eigene Rechtspersönlichkeit fehlt und das deshalb selbst keine Rechte und Pflichten eingeht. 

Das Sondervermögen ist nicht organfähig, sondern wird durch eine juristische Person verwaltet, die Investment- oder Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Sondervermögen ist vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt zu verwalten und zu bilanzieren.

Das Sondervermögen wird durch die in Umlauf befindlichen Investmentzertifikate refinanziert.

Geregelt sind Sondervermögen im Kapitalanlagegesetzbuch (§§ 91 ff. KAGB)

Eine Insolvenz der Investmentgesellschaft schlägt nicht auf das Sondervermögen durch,
so dass voller Anlegerschutz besteht.

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